Neue Parkregeln in Wien

05.04.2022, 16:59
Kurzparkzonen und Parkpickerl in ganz Wien Mit dem 1. März 2022 wurde flächendeckend für ganz Wien Kurzparkzonen und das Parkpickerl eingeführt.

Kurzparkzonen und Parkpickerl in ganz Wien

 

Mit dem 1. März 2022 wurde flächendeckend für ganz Wien Kurzparkzonen und das Parkpickerl eingeführt. 

  • Im eigenen Wohnbezirk ist unbegrenztes Parken mit dem Parkpickerl möglich 
     
  • In allen anderen Bezirken ist das Parken von Montag bis Freitag (werktags) in der Zeit von 9-22:00 möglich nur mehr mit Parkschein möglich. Maximale Parkdauer: 2 Stunden
     
  • Veränderungen in den Bezirken: 
    • Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23: flächendeckende Kurzparkzonen und Parkpickerl 
    • Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: flächendeckende Kurzparkzonen von 9 - 22:00 Uhr, maximale Parkdauer von 2 Stunden 
    • Bezirke 1 bis 9, 20: gleichbleibende Regelungen (Flächendeckende Kurzparkzonen von 9 - 22:00 Uhr, maximale Parkdauer von 2 Stunden
     
  • Kosten des Parkpickerls:
    • € 10,00.-/ Monat plus Verwaltungsabgaben 
    • Kauf für mindestens 3 und max.24 Monate 
    • Bei jeder Verlängerung sind wieder Verwaltungsabgaben zu bezahlen 
       
  • Kosten der Verwaltungsabgaben: 
    • Persönlicher Antrag im Bezirksamt: € 50,00.-
    • Online-Antrag mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur: € 39,30.-
    • Online-Antrag ohne Bürgerkarte oder Handy-Signatur: € 45,00.-
       
  • Vor 01.März 2022 erworbene Parkpickerl: 
    • Geltung bis zum Bewilligungsende, auch für neue Zeiten und Zonen 
    • Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Geltung nach 19:00 Uhr mit altem Parkpickerl
    • Außenbezirke, bei denen eine räumliche Ausdehnung (Simmering und Penzing) oder kleinere Anpassungen erfolgen: Geltung auch für die neu hinzukommenden Bezirksteile.

Quelle: Stadt Wien, Rathaus, A-1010 Wien. 2022. wien.gv.at. Zugriff am 05. 04 2022. https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html.