Neue Parkregeln in Wien
05.04.2022, 16:59
Kurzparkzonen und Parkpickerl in ganz Wien
Mit dem 1. März 2022 wurde flächendeckend für ganz Wien Kurzparkzonen und das Parkpickerl eingeführt.
- Im eigenen Wohnbezirk ist unbegrenztes Parken mit dem Parkpickerl möglich
- In allen anderen Bezirken ist das Parken von Montag bis Freitag (werktags) in der Zeit von 9-22:00 möglich nur mehr mit Parkschein möglich. Maximale Parkdauer: 2 Stunden
- Veränderungen in den Bezirken:
- Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23: flächendeckende Kurzparkzonen und Parkpickerl
- Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: flächendeckende Kurzparkzonen von 9 - 22:00 Uhr, maximale Parkdauer von 2 Stunden
- Bezirke 1 bis 9, 20: gleichbleibende Regelungen (Flächendeckende Kurzparkzonen von 9 - 22:00 Uhr, maximale Parkdauer von 2 Stunden
- Kosten des Parkpickerls:
- € 10,00.-/ Monat plus Verwaltungsabgaben
- Kauf für mindestens 3 und max.24 Monate
- Bei jeder Verlängerung sind wieder Verwaltungsabgaben zu bezahlen
- Kosten der Verwaltungsabgaben:
- Persönlicher Antrag im Bezirksamt: € 50,00.-
- Online-Antrag mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur: € 39,30.-
- Online-Antrag ohne Bürgerkarte oder Handy-Signatur: € 45,00.-
- Vor 01.März 2022 erworbene Parkpickerl:
- Geltung bis zum Bewilligungsende, auch für neue Zeiten und Zonen
- Bezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Geltung nach 19:00 Uhr mit altem Parkpickerl
- Außenbezirke, bei denen eine räumliche Ausdehnung (Simmering und Penzing) oder kleinere Anpassungen erfolgen: Geltung auch für die neu hinzukommenden Bezirksteile.
Quelle: Stadt Wien, Rathaus, A-1010 Wien. 2022. wien.gv.at. Zugriff am 05. 04 2022. https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html.