Das Bestellerprinzip kommt

11.04.2022, 18:01
Nach Beschluss soll das Gesetz mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten eingeführt werden und spätestens ab Frühjahr 2023 gelten.

Wer bestellt, der bezahlt: Das ist die Grundregel des Bestellerprinzips. Wer einen Immobilienmakler beauftragt, soll auch für die Kosten aufkommen. Bisher haben meist Vermieter den Immobilienmakler mit der Vermittlung der Mietwohnungen, bezahlt wurde dieser jedoch oftmals vom Mieter allein.

Das Bestellerprinzip wird nur für die Wohnraummiete gesetzlich verankert. Bei der Berechnung der Maklerprovision beim Immobilienkauf bzw bei der gewerblichen Vermietung ändert sich zunächst nichts.

Was ändert sich denn nun für die Mieter?

Theoretisch dürfen Makler derzeit noch sowohl von Vermietern als auch von Mietern Provisionen für die erfolgreiche Vermittlung eines Mietvertrags verlangen. In der Realität werden jedoch oft die Maklerkosten nur von Mietern bezahlt. 2010 wurde die Maklerprovision für Mieter gesetzlich von drei auf zwei Bruttomonatsmieten plus Mehrwertsteuer gesenkt, wenn der Mietvertrag unbefristet oder zumindest mindestens über drei Jahre angelegt ist. Bei einer Mietzeit von unter drei Jahren durften Makler von Mietern nur eine Monatsmiete als Provision verlangen.

Gemäß Bestellerprinzip muss der Mieter in all diesen Fällen keine Provision mehr zahlen:

  • wenn der Vermieter der Erstauftraggeber ist
  • wenn der Vermieter vom Abschluss eines Maklervertrages Abstand nimmt und somit der Mieter zum Erstauftraggeber wird
  • wenn der Mieter die Wohnung über ein Inserat (online, Zeitung, Aushang) findet
  • wenn der Vermieter am Unternehmen des Maklers unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder anderweitig Einfluss auf dieses ausüben kann

Eine Provisionspflicht für Mieter entsteht nur noch dann, wenn sie aktiv einen Makler mit der Suche einer passenden Wohnung beauftragen und der Makler nicht im Zusammenhang mit dem künftigen Vermieter steht.

Da Makler künftig nahezu ausschließlich vom Vermieter ihre Provision erhalten werden, bleibt abzuwarten, inwiefern sich diese Tatsache auf den Beratungswillen gegenüber dem Mieter auswirken wird. Durch die Neuregelung könnte sich der Makler nur mehr dem Vermieter als Auftraggeber verpflichtet fühlen.

 

Was ändert sich für Vermieter?

Vermieter werden künftig entweder selbst Geld in einen Immobilienprofi investieren oder Zeit investieren und die Suche nach dem Mieter selbst in die Hand nehmen müssen.

 

Quelle: Immowelt.at; Caroline Schiko, Beitrag vom 31.03.2022