NEBENKOSTEN BEI MIETVERTRÄGEN
Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG): 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahreswertes. Seit 1.7.1999 ist der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem Zeitpunkt mit dem Dreifachen des Jahreswertes begrenzt.
Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.
Vermittlungsprovision: Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen.
Dieser besteht aus:
- Haupt- oder Untermietzins,
- anteilige Betriebskosten und laufende öffentl. Abgaben,
- Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),
- allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.
A. Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.
Höchstprovision zuzüglich 20 % USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
Vertragsdauer
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre
Befristung bis zu 3 Jahren
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
Mieter
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM
Mieter
2 Bruttomonatsmietzinse
1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM
B. Untermietverträge über einzelne Wohnräume
Vertragsdauer
unabhängig von Dauer
Mieter
1 Bruttomonatsmietzins
Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins
C. Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.
Höchstprovision zuzüglich 20 % USt bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist)
Vertragsdauer
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre
Vermieter
2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen
Mieter
2 Bruttomonatsmietzinse